Vertriebene
Bron: via Facebook. Gunter Heyer
In Potsdam einigten sich die drei Siegermächte darauf, dass die Mitglieder der deutschen Bevölkerung, die in Polen, der Tschechoslowakei und in Ungarn verblieben bzw. nach dem Krieg wieder dorthin zurückgekehrt waren, „in ordnungsgemäßer und humaner Weise“ nach Deutschland überführt werden sollten. Die Alliierten hatten bereits auf den Konferenzen von Teheran und Jalta den Transfer großer deutscher Bevölkerungsteile aus dem Osten gen Western besprochen und beschlossen . Dabei wurde im Vorfeld festgelegt, welche Besatzungszone wie viele Deutsche aufzunehmen hatte. Die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens auch auf Österreich angewandt und die aus der Tschechoslowakei, Ungarn und Polen gekommenen „Volksdeutschen“ in das besetzte Deutschland „repatriiert“ werden. Hier insbesondere Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft vor 1938- Auch einen großen Anteil hatten die Personen, die durch die wilden Vertreibungen 1945 nach Österreich kamen.




